Lexikon der Begriffe

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Geistige Behinderung

"Der Begriff geistige Behinderung (auch „geistige Zurückgebliebenheit“ und „mentale Retardierung“) bezeichnet einen andauernden Zustand deutlich unterdurchschnittlicher kognitiver Fähigkeiten eines Menschen sowie die damit ggf. verbundenen Einschränkungen seines Gefühlslebens und Verhaltens. Eine eindeutige und allgemein akzeptierte Definition ist jedoch schwierig: Medizinisch orientierte Definitionen sprechen von einer „Minderung oder Herabsetzung der maximal erreichbaren Intelligenz“. Auch die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10) bezeichnet dieses Phänomen als „Intelligenzminderung“ (F70–79). Demnach lässt sich – rein auf die Intelligenz bezogen – eine geistige Behinderung als Steigerung und Erweiterung einer Lernbehinderung verstehen. Andere Definitionen rücken statt der Intelligenz dagegen stärker die Interaktion des betroffenen Menschen mit seiner Umwelt in den Blick. Der Begriff muss von ähnlichen Phänomenen abgegrenzt werden. Alters- oder krankheitsbedingter Verlust vorher beherrschter Fähigkeiten (und damit auch der Intelligenz) wird als Demenz bezeichnet. Bei dauerhaften Beeinträchtigungen durch psychische oder neurologische Erkrankungen, die sich primär durch Denkstörungen bei (weitgehend) erhaltener Intelligenz darstellen, spricht man von einer psychischen Behinderung. Allgemein können psychische, körperliche und geistige Behinderungen unabhängig voneinander oder auch kombiniert auftreten."